Impressum & AGB


Enztalhotel GmbH
Geschäftsführung: Wolfgang und Steffen Frey
Freudenstädter Straße 67
75337 Enzklösterle

Tel. +49 (0) 70 85 / 18-0

Fax +49 (0) 70 85 / 18-18

Mail info@enztalhotel.de

Handelsregisternummer:
HRB 330353 Amtsgericht Stuttgart
USt-Id-Nr.: DE 144 605 333

Alles, was Recht ist, darf natürlich auch nicht fehlen. Dieses Impressum gilt auch für die Seite www.facebook.com/enztalhotel.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Enztalhotel GmbH

  • Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hotel und dem Kunden sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen anwendbar. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. 
  • Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels zustande. Hat ein Dritter Kunde bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Kunden. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmungen des Hotels. 
  • Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, wenn nicht in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt sind. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel befugt, angemessene Preisänderungen vorzunehmen. Das Hotel kann von dem Kunden und/oder dem gesamtschuldnerisch mit haftenden Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 
  • Vorreservierungen die zunächst nur das Hotel binden (Option), werden nach 3 Tagen wieder storniert.
  • Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer die stornieren werden, wird eine Stornierungsgebür in Rechnung gestellt.
    • Bei einer Stornierung bis 3 Wochen vor Urlaubsantritt zahlen Sie nur eine Bearbeitungsgebühr von
    • € 50,-- pro gebuchtem Zimmer.
    • Bei Stornierungen in der Zeit von 3 Wochen bis 10 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 50% des gebuchten Reisepreises.
    • Bei Stornierungen in der Zeit von 10 Tagen vor Reiseantritt bis zur Anreise berechnen wir 75% des gebuchten Reisepreises.
    • Bei Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise werden 100% des Reisepreises verrechnet.
    • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Alle weiteren gebuchten Bestandteile des Auffenthalts werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im Einzelnen ergibt sich der Anspruch des Hotels aus der Auftragsbestätigung sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  • A) Das Hotel ist bemüht, Weckrufe mit größter Sorgfalt auszuführen. B) Für den Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen, werden sorgfältig behandelt; das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung. C) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Wunsch, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Andernfalls bewahrt das Hotel die Sachen für die Dauer von 6 Wochen auf. D) Jedwede Haftung des Hotels nach A)-C) ist ausgeschlossen. 
  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einen Hotelparkplatz ohne oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden an Fahrzeugen, die auf einen bei Überlassung des Platzes bereits bestehende Mangel des Platzes beruhen. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. 
  • Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für die Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 8 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vetreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückhaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist –abgesehen von §§ 701 ff. BGB-betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 1 Jahr, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung und Verpflichtung bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen. 
  • Im Falle höherer Gewalt (Brand o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel vor, von dem Vertrag zurückzutreten ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz, zusteht. 
  • Für Beschädigung oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht worden ist. 
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrückliche eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. 
  • Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt ist der Rechnungsbetrag mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Sparkasse Pforzheim zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 5,- geschuldet. 
  • Erfüllungsort ist für beide Seiten Enzklösterle. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Calw.
  • Abweichende und ergänzende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform - Erfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingung nichtig oder unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung zu ersetzen, die der nichtigen bzw. unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie hier.

Bildnachweis

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